ICH BRAUCHE

Alltagsbegleitung

Die Alltagsbegleitung ist vielschichtig. Vom gemeinsamen Spaziergang, miteinander reden, einkaufen, Fahrten zum Arzt, Behördengänge und natürlich auch Kochen und Backen oder kurz zusammengefasst: Zeit für Sie.



Haushaltshilfe

Ein sauberer und ordentlicher Wohnbereich ist eines der wichtigen Grundbedürfnisse eines Menschen. Insbesondere die sanitären Anlagen und Küche bedürfen bei täglicher und regelmäßiger Nutzung eine gründliche Reinigung und genau darauf legen wir auch unseren Schwerpunkt. Die Unterstützung bei der Haushaltsreinigung bildet den Schwerpunkt unserer Leistungen für Sie ab.



Beratungsgespräch nach § 37 Absatz 3 zur Sicherung Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 sind die Beratungsbesuche verpflichtend vorgeschrieben und der Pflegebedürftige muss sich um die Durchführung bzw. den Termin selbst kümmern. Diese Beratungsgespräche werden bei Ihnen zuhause durchgeführt. Werden die vorgeschriebenen Beratungsbesuche oder auch als Beratungsgespräche nicht oder verspätet durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder komplett streichen.


Wie oft sind diese Beratungsgespräche durchzuführen? (Grundlage ist das SGB XI § 37 Absatz 3)
Pflegegrad 2 und 3: Zweimal jährlich = einmal im halben Jahr
Pflegegrad 4 und 5: Viermal jährlich = einmal im Quartal

Bei Pflegegrad 1 ist das Beratungsgespräch nicht verpflichtend, jedoch haben Sie auch einen Anspruch darauf, dieses einmal im halben Jahr durchführen zu lassen. Auch wenn es nicht verpflichtend ist, so empfehlen wir doch, diese Leistung der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.


Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen. Bei Pflegegrad 1 empfehlen wir hinsichtlich der Kostenübernahme Ihre Pflegekasse zu kontaktieren. Wir sind anerkannte Stelle zur Durchführung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI.



Einkaufshilfe

Die Versorgung mit Lebensmittel (Essen und Trinken) ist existentiell. Wir sind auch dafür ausgerüstet und können auch größere Mengen einkaufen. Diese Leistungen können ebenfalls mit dem Betrag der Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung mit der Pflegekasse abgerechnet werden.



Unterstützung beim Antrag für die Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 haben Sie unter Umständen Anspruch auf Verhinderungs- & Kurzzeitpflege. Die Anträge dafür bekommen Sie direkt von Ihrer Pflegekasse. Gerne unterstützen wir Sie und erklären die Bedeutung der einzelnen Punkte im Antrag. Vereinbaren Sie dazu einfach telefonisch einen Termin mit uns.



Ganz dringend Hilfe im Haushalt

Das hören wir leider öfters und sehr zu unserem Bedauern können wir auch nicht immer auf die Schnelle helfen. Wir empfehlen – trotz der Dringlichkeit – die Vereinbarung eines Termines bei Ihnen und die Aufnahme als Kunde mit allen erforderlichen Unterlagen. Bei Versicherten mit Pflegegrad ist das unerlässlich. Ist das erledigt, können wir Sie bei Terminausfällen, welche es bei uns auch gibt, kurzfristig anrufen und Ihnen den Termin anbieten. Sollten Sie zwischenzeitlich einen anderen Dienst finden, geben Sie uns einfach kurz Info. Kosten kommen hier unsererseits keine auf Sie zu. Oft ist schon viel mit einem einmaligen Einsatz geholfen. Hier konzentrieren wir uns vorrangig auf Bad/ WC und Küche.



Ein barrierefreies Bad mit bodenebener Dusche und ein höheres WC

Der Einstieg in Ihre Badewanne oder Duschwanne ist nicht mehr oder nur sehr schwer möglich? Sie fühlen sich beim Duschen unsicher aufgrund fehlender Haltegriffe und haben Angst davor, beim Duschen auszurutschen? Sie wünschen sich ein höheres WC, bei dem das Hinsetzen und Aufstehen leichter fällt? Sie hätten gerne eine bodenebene Dusche, ein höheres WC, ein Sicherheitsgriff in der Dusche?


Hier spricht Ihre Pflegekasse von wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, welche – vereinfacht gesagt – das Ziel haben, dass dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind oft auch umgangssprachlich als „4.000€ - Zuschuss“ benannt. Die Höhe des Pflegegrades ist dabei nicht relevant.


Was muss ich tun? Sie stellen bei Ihrer Pflegekasse einen formlosen Antrag auf Zuschuss bzw. Übernahme auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zusammen mit einem – idealerweise - aussagekräftigen und transparentem Angebot eines Fachhandwerkers. Hier unterstützen wir Sie ebenso. Unser Schwesterunternehmen, PER KÜMMERER – Aufmaß, Montage und Wartung von Duschkabinen ist in der Handwerkerrolle des Saarlandes eingetragen als Fachbetrieb für den Einbau von Sanitärobjekten und Armaturen. Zusammen mit über 35 Jahre beruflicher Erfahrung im Sanitärgroßhandel und seit 2020 in der Selbstständigkeit hat unser Schwesterunternehmen intensive Fachkenntnisse in der Materie und langjährige und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung zu Herstellern, Fachgroßhändlern und ausführenden und zuverlässigen Fachfirmen aus der Region für die Sanitärarbeiten und Fliesenarbeiten.


Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie auch bei der Antragsstellung. Wir kommen zu Ihnen, nehmen die jetzige Situation vor Ort auf mit allen Maßen und stellen in unserem Angebot alles für Sie zusammen.


Genehmigt Ihre Pflegekasse den Antrag, haben Sie mit unserem Schwesterunternehmen nur einen Ansprechpartner und wir können auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.